Fragen und Antworten zur Bewerbung

Was bedeutet eigentlich UNESCO-Welterbe und wie werden Bürger*innen in den Bewerbungsprozess einbezogen? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur Bewerbung und zum UNESCO-Welterbetitel nachzulesen. 

Der Begriff „Welterbe“ wurde 1972 durch die internationale Welterbekonvention definiert. Leitmotiv der Konvention und der aus ihr resultierenden Welterbeliste ist es, Stätten von außergewöhnlichem universellem Wert als Erbe der Menschheit gegenwärtig und zukünftig zu schützen. Eine Anerkennung der Organisation der Vereinten Nationen für die Erziehung, Wissenschaft und Kultur (englisch: United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation) als UNESCO-Welterbestätte führt zur Aufnahme auf die Welterbeliste.

Für die erfolgreiche Anerkennung als Welterbe müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, wie beispielsweise die vorherige Ausweisung der Stätte auf der Vorschlagsliste (Tentativliste) des jeweiligen Landes. Danach wird ein umfangreiches Nominierungsdossier mit den notwendigen Informationen ausgearbeitet, welches an die UNESCO übersandt und von ihren Beratungsgremien anhand festgelegter Kriterien geprüft und bewertet wird. Dieser Prozess kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Schließlich entscheidet das Welterbekomitee der UNESCO auf Basis der Empfehlungen seiner Beratungsgremien, ob die Stätte auf die Welterbeliste aufgenommen wird.

Der Olympiapark weist in mehreren Aspekten eine globale Einzigartigkeit auf. Sowohl die modellierte Architektur- und Parklandschaft als auch das Olympiadach als ingenieurtechnische Meisterleistung stellen Schlüsselwerte des Olympiaparks dar. Ein weiterer Aspekt ist die Orientierung am Maßstab des Menschen und seinem Bedürfnis nach Teilhabe und Selbstbestimmung, erkennbar gestaltet in allen Elementen des Ensembles. Die schon beim Bau geplante Weiternutzung, über die Olympischen Spiele von 1972 hinaus, macht den Olympiapark zu dem, was er heute ist: ein Sport- und Veranstaltungspark, der sich großer Beliebtheit erfreut. International gibt es wenige Anlagen, welche vergleichbare Wertekonzepte aufweisen. Der Olympiapark könnte eine Lücke in der Liste der UNESCO-Stätten als lebendiges Erbe aus dem 20. Jahrhundert schließen.

Der Welterbe-Status lenkt die internationale Aufmerksamkeit auf den Olympiapark und unterstreicht die Bedeutung für dessen Schutz und Erhalt. Er kann zusätzliche Fördermöglichkeiten eröffnen, wenn entsprechende Programme existieren – wie in der Vergangenheit das Investitionsprogramm nationale UNESCO-Welterbestätten der Bundesregierung.

Der angestrebte Welterbe-Titel stärkt die Bemühungen um Denkmal- und Naturschutz, nachhaltige Entwicklung, Vermittlung und interkulturelle Verständigung im Olympiapark. Zugleich würdigt der angestrebte Titel das Gesamtwerk und den Mut seiner Schöpfer. Er hebt deren architektonische, gestalterische und technische Innovationen hervor und unterstreicht die weltweite Bedeutung des Olympiaparks. Dadurch kann der Welterbe-Status die Verbundenheit der Münchner*innen mit ihrem Olympiapark weiter stärken.

Ja, im Olympiapark können weiterhin Veranstaltungen und Großereignisse stattfinden, die den Grundgedanken der Nachnutzung des Olympiaparks entsprechen. Dies steht sogar im Einklang mit dem zentralen Wert der Nachnutzung des Olympiaparks. Bis heute werden nicht nur die Sportstätten weitergenutzt, sondern auch die Anlagen für Wohnen und Naherholung. Mit dem Olympischen Dorf befindet sich ein beliebtes Wohnquartier inmitten des Ensembles. Diese einzigartige Nutzungsmischung soll nicht nur erhalten bleiben, sondern sich auch in Zukunft nachhaltig weiterentwickeln. 

Die Olympiabewerbung 2040 wird mit der Welterbe-Nominierung und dem Denkmalschutz abgestimmt. Sie baut auf den vorhandenen Sportstätten auf, die durch temporäre Einrichtungen ergänzt werden könnten.

Bürgerbeteiligung wird von der UNESCO ausdrücklich gewünscht, da nur eine Bewerbung Erfolgsaussichten hat, die von den Eigentümer*innen und Bürger*innen mitgetragen wird. Der Welterbe-Nominierungsprozess wird durch verschiedene Formate der Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Zurzeit wird der Welterbe-Managementplan für den Olympiapark entwickelt. Am 24. März 2025 fand hierzu eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit statt. Im Herbst 2025 ist eine weitere Veranstaltung geplant.

Der Olympiapark steht unter Denkmal- und Ensembleschutz und weist damit bereits einen umfassenden Schutzstatus auf. Im Rahmen einer Welterbe-Nominierung muss nachgewiesen werden, welche Schutzmechanismen dazu beitragen, die Stätten für zukünftige Generationen zu erhalten. Die UNESCO schreibt keine eigenen Regelungen vor, sondern stützt sich auf die vorhandenen Schutzinstrumente der einzelnen Länder. In Bayern ist das das Bayerische Denkmalschutzgesetz. Daher wird es rechtlich keine Änderungen oder Verschärfungen durch die Eintragung als Welterbe geben.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zur Aufnahme auf die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) wurde entschieden, dass sich das Welterbe auf die Fläche des Ensembles „Olympiapark“ gemäß der Bayerischen Denkmalliste beschränken soll. Dieses beinhaltet den gestalteten Landschaftspark, die angelegten Sportstätten mit den sportlichen und funktionalen Nebeneinrichtungen, den Olympiaturm, die Verkehrsanlagen sowie das Olympische Dorf. Im weiteren Nominierungsprozess sind Änderungen nicht ausgeschlossen.

Die Pressestadt ist eine architektonisch qualitätvolle Wohnanlage und ein Zeitdokument der Olympischen Spiele von 1972. Aufgrund dieser Bedeutung prüft das Landesamt für Denkmalpflege derzeit, sie als Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen. Allerdings fehlt der Pressestadt im Vergleich zum Olympischen Dorf und dem Olympiapark mit den Hauptsportstätten die außergewöhnliche internationale Einzigartigkeit, die für eine Eintragung als Welterbe notwendig ist.

Neue Gebäude im Olympiapark müssen sich harmonisch in die bestehende Gesamtgestaltung einfügen. Sie haben die Nachnutzungs- und Gestaltungsprinzipien des Olympiaparks zu respektieren und müssen den Vorgaben des Bebauungsplanes sowie des Denkmal- und Naturschutzrechts entsprechen. Wichtig: Freiflächen und Grünbereiche sollen nicht bebaut werden.

Die Sichtbeziehungen aus der Stadt auf den Olympiapark und umgekehrt dürfen nicht beeinträchtigt werden. Das bedeutet, vom Olympiaberg muss ein ungestörter Blick über die Zeltdach-Silhouette möglich sein - auf die im Hintergrund liegende grüne Landschaft im Norden sowie nach Süden auf die Stadt und die Alpen. Große Neubauten, die diesen Blick stören, können das Welterbe, dessen „visuelle Integrität“ beeinträchtigen. Deshalb gibt es um das Welterbe herum eine sogenannte Puffer- und Sichtschutzzone. Baumaßnahmen innerhalb dieser Zone werden genau überprüft. Bei Hochhäusern werden Stadtbildverträglichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Die aktuelle Hochhausstudie enthält bereits Höhenbegrenzungen für das Umfeld des Olympiaparks.

Der Olympiapark München wurde im Dezember 2023 auf die deutsche Vorschlagsliste (Tentativliste) aufgenommen. Die Landeshauptstadt München bereitet nun die weiteren Schritte der Nominierung vor. Dieser Prozess ist sehr umfangreich und kann mehrere Jahre andauern.